Merkliste
Die Merkliste ist leer.
Der Warenkorb ist leer.
Kostenloser Versand möglich
Kostenloser Versand möglich
Bitte warten - die Druckansicht der Seite wird vorbereitet.
Der Druckdialog öffnet sich, sobald die Seite vollständig geladen wurde.
Sollte die Druckvorschau unvollständig sein, bitte schliessen und "Erneut drucken" wählen.
Das Übergangsmandat der Arbeitnehmervertretungen
ISBN/GTIN

Das Übergangsmandat der Arbeitnehmervertretungen

Dissertationsschrift
BuchGebunden
CHF116.00

Beschreibung

Der Gesetzgeber hat mit Einführung des Übergangsmandates in § 21a BetrVG die Forderungen der Richtlinie 2001/23/EG zumindest für den Bereich des Betriebsverfassungsgesetzes umgesetzt. Gleichzeitig hat er damit den langen Streit über dessen Existenz endgültig beendet. Ausgehend von den Forderungen der Richtlinie 2001/23/EG untersucht die Arbeit, welche europarechtlichen Anforderungen an das Übergangsmandat an sich zu stellen sind. Weiter wird die Umsetzung dieser Vorgaben durch den nationalen Gesetzgeber in § 21a BetrVG geprüft. Dabei nimmt der Autor zu noch offenen Fragen wie dem Bestehen eines Übergangsmandates bei Eingliederungen Stellung und bietet praxisnahe Lösungen an. Die Richtlinie 2001/23/EG gilt neben dem Betriebsrat auch für die weiteren betrieblichen Arbeitnehmervertretungen. Daher geht die Arbeit auch der Frage nach, inwieweit der Bundes- und die Landesgesetzgeber bereits Übergangsmandate für die Personalräte, insbesondere bei Privatisierungen geschaffen haben. Ein Augenmerk liegt dabei auf der Frage, welche Folgen etwaig bestehende Umsetzungsdefizite haben. Schließlich beschäftigt sich die Arbeit mit den Auswirkungen der Richtlinie auf die kirchlichen Mitarbeitervertretungen.
Weitere Beschreibungen

Details

ISBN978-3-631-65174-2
ProduktartBuch
EinbandartGebunden
Verlag/Label
Erscheinungsdatum25.09.2014
Reihen-Nr.11
Seiten281 Seiten
SpracheDeutsch
Weitere Details

Reihe

Autor:in

Michael Au studierte Rechtswissenschaft an der Universität Erlangen-Nürnberg. Er arbeitet als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht.

Schlagworte

Vorschläge

Kürzlich von mir besucht